Rechtliche Hinweise zum Verkauf von Messern

Rechtliche Hinweise zum Verkauf von Messern

Der Verkauf und Versand von Messern unterliegt in Deutschland den Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) sowie weiteren spezialgesetzlichen Vorschriften. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die beim Erwerb und Versand von Messern über unseren Online-Shop beachtet werden müssen:

1. Messer ohne waffenrechtliche Relevanz

Messer, die keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes darstellen (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser, Jagdmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm), unterliegen keinen Alters- oder Erwerbsbeschränkungen und dürfen frei verkauft werden.

2. Messer mit waffenrechtlicher Relevanz (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG i. V. m. Anlage 1)

Zu den Messern mit waffenrechtlicher Relevanz zählen insbesondere:

- feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm,
- Einhandmesser mit feststellbarer Klinge,
- Springmesser mit bestimmten technischen Eigenschaften.

Diese Messer sind erlaubnisfrei, dürfen aber nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden (§ 2 Abs. 1 WaffG). Der Verkäufer ist verpflichtet, eine zuverlässige Altersverifikation durchzuführen.

3. Verbotene Messer (§ 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1)

Der Besitz, Erwerb und Vertrieb folgender Messer ist grundsätzlich verboten:

- Butterflymesser (Balisong),
- Faustmesser,
- Fallmesser,
- getarnte Messer (z. B. Stockdegen, Gürtelmesser),
- bestimmte Springmesser mit nach oben ausklappbarer oder beidseitig geschliffener Klinge.

Solche Messer dürfen weder verkauft noch eingeführt oder beworben werden. Ein Verstoß stellt eine Straftat gemäß § 52 WaffG dar.

4. Überprüfung des Alters

Bei Messern, die einer Altersbeschränkung unterliegen, überprüfen wir das Alter über den Ausweis des Käufers. Die Daten des Käufers müssen mit den Daten des Personalausweises übereinstimmen. Nur dann kann ein Versand erfolgen.

5. Haftungshinweis

Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb, Besitz und das Führen von Messern darüber hinaus weiteren gesetzlichen Regelungen unterliegen kann, insbesondere:

- dem Führungsverbot gemäß § 42a WaffG,
- den landesrechtlichen Regelungen bei Veranstaltungen oder
- dem Verbot des Führens bestimmter Messer an öffentlich zugänglichen Orten ohne berechtigtes Interesse.

Bitte prüfen Sie die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen in Ihrem Bundesland bzw. Einsatzkontext eigenverantwortlich. Bei Fragen oder Zweifeln wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde oder einen fachkundigen Rechtsanwalt.

 

Datenschutzinformation zur Altersverifikation gemäß Art. 13 DSGVO

Zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen Altersüberprüfung bitten wir dich, einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) einzureichen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur einmaligen Altersverifikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) sowie ggf. zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (z. B. Schutz vor unbefugter Nutzung altersbeschränkter Angebote).

1. Welche Daten werden verarbeitet?

Für die Altersverifikation benötigen wir ausschließlich folgende Angaben deines Ausweises:

- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer (zur Prüfung der Dokumentgültigkeit)

2. Speicherdauer

Die eingereichten Daten bzw. die Kopie des Ausweisdokuments werden nach erfolgreicher Altersverifikation unverzüglich gelöscht, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Prüfung.

3. Empfänger der Daten

Deine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

4. Deine Rechte

Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Widerspruch und Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–21 DSGVO. Zudem steht dir ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.