Zu Produktinformationen springen
1 von 2

Seven Oaks GmbH

Scroidol – Futterlockmittel für Schwarzwild (500ml)

Scroidol – Futterlockmittel für Schwarzwild (500ml)

Normaler Preis €14,95
Normaler Preis Verkaufspreis €14,95
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet

Information zur Abholung

Wichtig: Die Abholung in der Jagdhütte benötigt ebenfalls eine "Versandzeit", da wir kein Zentrallager besitzen!

Scroidol ist ein innovatives Futterlockmittel, das speziell für die Jagd auf Schwarzwild entwickelt wurde. Durch seine einzigartige Kombination aus hochwertigen Geschmacks- und Geruchsstoffen erhöht Scroidol die Attraktivität Ihrer Kirrungen erheblich und lockt Schwarzwild zuverlässig an. So können Sie die Jagd auf Schwarzwild reviergerecht und erfolgreich gestalten.

Die Vorteile von Scroidol auf einen Blick:

  • Unwiderstehliche Lockwirkung: Die spezielle Wirkstoffformel von Scroidol wirkt auf Schwarzwild wie ein Magnet und lockt die Tiere zuverlässig aus der Umgebung an Ihre Kirrung.
  • Erhöhte Kirrattraktivität: Scroidol steigert die Attraktivität Ihrer Kirrungen auch ohne zusätzliche Futtermittel wie Mais oder Getreide. So können Sie auch in Zeiten eingeschränkter Kirr- und Fütterungsmöglichkeiten erfolgreich jagen.
  • Revierbindung: Durch die regelmäßige Verwendung von Scroidol binden Sie das Schwarzwild an Ihr Revier und sorgen so für eine gleichbleibend gute Bejagungsmöglichkeit.
  • Einfache Anwendung: Scroidol lässt sich einfach und sparsam dosieren und ist somit ideal für den Einsatz im Revier.
  • Hochwertige Inhaltsstoffe: Scroidol wird aus hochwertigen Rohstoffen hergestellt und ist frei von schädlichen Zusatzstoffen.

Scroidol – Ihr zuverlässiger Partner für eine erfolgreiche und reviergerechte Schwarzwildjagd!

Anwendung:

  • Verteilen Sie Scroidol sparsam an Kirrplätzen oder an Stellen, an denen Sie Schwarzwild vermuten.
  • Dosieren Sie Scroidol entsprechend der Größe der Kirrung und der Aktivitätsdichte des Schwarzwilds.
  • Achten Sie bei der Verwendung von Scroidol auf die örtlichen Jagdgesetze und Verordnungen.
Vollständige Details anzeigen